Ein Angebot der Evotec GmbH, Arnsberg

Gemeinsame Bezüge

Eine Schnittstelle liegt dort, wo ein Arbeitsgang endet und der nächste beginnt. Hier geht Information verloren, wenn die Zeichnung sie nicht trägt. Die wichtigste ist der Bezug: die Fläche, Achse oder Bohrung, von der aus alle Maße gelten. Arbeitet jeder Schritt von einem anderen Bezug aus, addieren sich die Abweichungen, und das Teil passt am Ende nicht, obwohl jeder Schritt für sich in Ordnung war.

Die Zeichnung legt den Bezug mit einem Bezugsdreieck und einem Buchstaben fest. ISO 5459 regelt die Bezüge, ISO 1101 die Form- und Lagetoleranzen, die sich auf sie beziehen. Entscheidend ist, dass derselbe Bezug in allen Arbeitsgängen gilt: Was beim Zerspanen Bezug ist, soll es beim Schleifen und beim Prüfen auch sein. Ein Bezug, den ein späterer Schritt nicht mehr erreicht, weil er abgetragen oder beschichtet wird, ist kein guter Bezug.

Typische Lücken: Der Bezug liegt auf einer Fläche, die im Folgeschritt verschwindet. Der Bezug ist eine Rohfläche, die nie ein festes Maß hat. Zeichnung und Modell nennen verschiedene Flächen als Bezug. In der Anfrage hilft ein Satz: „Bezug A ist die Bohrung und bleibt in allen Arbeitsgängen Bezug.“

Bei Teilen, die umgespannt werden müssen, wird die Frage wichtiger: Jedes Umspannen ist ein möglicher Bezugswechsel. Sieht die Konstruktion nur ein Bezugssystem vor, lässt sich der Weg dorthin nachvollziehen; nennt sie keines, entscheidet jeder Schritt für sich. Gelten für verschiedene Funktionen verschiedene Bezugssysteme, sollte die Zeichnung sagen, welches System für welche Maße steht.

Ein gemeinsamer Bezug für alle Arbeitsgänge Links ein Plattenteil in der Draufsicht mit einer Bohrung, die als Bezug A gekennzeichnet ist: Bezugsdreieck an der Bohrung, Buchstabe A im Rahmen darunter. Rechts drei Kästen für Zerspanen, Schleifen und Prüfen, jeder mit einer gestrichelten Linie zum Bezug A. Alle drei Arbeitsgänge beziehen sich auf denselben Bezug. Plattenteil mit Bohrung, Draufsicht A Bohrung als Bezug A Zerspanen Maße von A aus Schleifen Maße von A aus Prüfen Messung von A aus
Schema: ein Bezug A, auf den sich Zerspanen, Schleifen und Prüfen beziehen. Ohne Maße, kein Teil aus einer Lieferung.

Aufmaß ist Material, das ein Arbeitsgang stehen lässt, damit der nächste es abtragen kann. Es ist die Schnittstelle in der Praxis: Das Härten verzieht, also bleibt Aufmaß für den Schritt danach. Die Fertigzeichnung zeigt es nicht, denn sie zeigt das Fertigteil. Wer Zwischenzustände braucht, muss sie in der Anfrage nennen oder in einer eigenen Zeichnung festhalten, sonst bleibt offen, wie viel stehen bleibt.

Bei einer Beschichtung läuft es anders. Hier ändert sich das Maß nicht durch Abtrag, sondern durch Auftrag oder durch das Einwachsen einer Schicht. Statt eines Aufmaßes verlangt die Zeichnung dann die Aussage, auf welchen Zustand sich ein Maß bezieht: „Maß vor Beschichtung“ oder „Maß nach Beschichtung“. Gilt das Maß nach der Schicht, muss der Schritt davor das Maß entsprechend anders erreichen. Diese Rechnung liegt beim Auftraggeber, weil nur er weiß, was gelten soll.

Wer das Aufmaß festlegt, bestimmt den Spielraum der Folgeschritte. Zu wenig lässt dem Verzug keinen Raum, zu viel verlängert den Folgeschritt und macht ihn aufwendiger. Die richtige Menge hängt vom Teil ab und lässt sich nicht pauschal nennen; deshalb steht hier kein Wert. Gibt die Anfrage kein Aufmaß vor, gehört es zu den Punkten, die vor dem Angebot geklärt werden.

Was an einer Schnittstelle zu klären ist
VonZuWas die Anfrage festhält
RohteilZerspanenZugabe an den Flächen
GrobzerspanenHärtenAufmaß für den Ausgleich des Verzugs
HärtenFertigbearbeiten, SchleifenFlächen, die danach bearbeitet werden
Mechanische SchritteOberflächeKantenzustand, Maß vor oder nach der Schicht
OberflächeMontage, Prüfungabgedeckte Stellen, Prüfzeitpunkt

Freigabe zwischen den Schritten

Freigabe heißt: Ein Arbeitsgang gilt als abgeschlossen, und der nächste darf beginnen. In einer Anfrage kann der Auftraggeber festlegen, nach welchem Schritt er das Teil sehen oder freigeben will. Das ist sinnvoll vor Schritten, die sich nicht rückgängig machen lassen, etwa vor einer Oberflächenbehandlung oder vor der Montage.

Ein Freigabepunkt kostet Zeit und gehört deshalb bewusst gesetzt. Ob er möglich ist und was er für den Termin bedeutet, beantwortet das Angebot. Eine Freigabe ist außerdem keine Prüfzusage: Sie legt fest, wer wann zustimmt, nicht, was geprüft wird. Welche Prüfung dahintersteht, gehört in die Anfrage.

Wer Freigabepunkte setzt, sollte auch sagen, woran die Freigabe hängt: an einem Messwert, an einer Sichtprüfung oder an einer Rücksprache. Je genauer die Anfrage das beschreibt, desto weniger muss im Angebot nachgefragt werden. Ohne eine solche Angabe sieht die Anfrage keinen Freigabepunkt zwischen den Schritten vor.

Typische Freigabepunkte

  • vor dem Härten, wenn Aufmaß und Zwischenmaße stimmen müssen
  • nach dem Härten, bevor fertig bearbeitet oder geschliffen wird
  • vor der Oberflächenbehandlung: Kanten und Reinheit
  • vor der Montage: behandelte Einzelteile

Häufige Fragen

Das legt die Zeichnung fest. Steht dort „vor Beschichtung“ oder „nach Beschichtung“, ist der Prüfzeitpunkt eindeutig.

Wird in jedem Arbeitsgang von einem anderen Bezug aus gemessen, addieren sich die Abweichungen und das Teil passt am Ende nicht.

Verfasst von der Evotec GmbH, Arnsberg · Stand 03.10.2026

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